© Ulrich Görlich: "Gotthardpass", 2005 <    >

Insolvenz / Sanierung / Liquidation

Wir Anwälte von Rutschmann Schwaibold Partner beraten Gesellschaften und deren Organe in allen Fragen einer anstehenden Insolvenz oder Sanierung, unabhängig davon, ob sie sich selbst bereits in einem Insolvenzverfahren befinden, ob sie durch gesetzliche Vorschriften wie Art. 725 OR (Pflicht zur Benachrichtigung des Richters bei Überschuldung einer Aktiengesellschaft) handeln müssen oder ob die Zahlungsunfähigkeit oder die Überschuldung erst absehbar ist.

Wir beraten Privatpersonen über die neuen Möglichkeiten zur Schuldensanierung, welche die am 1. Januar 2014 in Kraft getretene SchKG Revision bietet. So kann ein Nachlassverfahren, anstelle eines Privatkonkurses mit Verlustscheinen für die Gläubiger, zu einer Restschuldbefreiung führen.

Wir klären unsere Mandanten über die verschiedenen Handlungsoptionen, wie die gesetzlich vorgesehenen Insolvenzverfahren Konkursaufschub, Konkurs, Nachlassstundung und Nachlassvertrag auf und zeigen ihnen die straf- und haftpflichtrechtlichen Risiken. Wir begleiten sie in diesen Verfahren, auch gegenüber den Behörden, und unterstützen sie bei Verhandlungen mit den Gläubigern, um allenfalls eine aussergerichtliche Lösung / Schuldensanierung zu erreichen.

Wir beraten unsere Mandanten bei der notwendigen Restrukturierung, erarbeiten mit ihnen Sanierungskonzepte und setzen sie um. Unsere Spezialität sind Lösungen über Auffanggesellschaften, mit denen die Weiterführung von rentablen Betrieben oder Betriebsteilen möglich wird. Ziel davon ist, eine Zerschlagung mit grossen Schadensfolgen zu verhindern. Wir übernehmen oder begleiten auch rein aktienrechtliche Liquidationen.